



Hygiene-und Gesundheitskonzept
Das Konzept gilt ab dem 1.8.2020 bis auf Weiteres.
Grundsätzlich können sich aufgrund der Entwicklung des Pandemiegeschehens und der jeweils geltenden Vorschriften
jederzeit Veränderungen ergeben.
Sicherheitskonzept für Veranstaltungen von Natur-Erlebnis-Andres
- Außerschulische Gruppenführungen und Veranstaltungen
- Führungen werden grundsätzlich auf eine max. Teilnehmerzahl von 15
Personen beschränkt (zzgl. Betreuer*innen, Mitarbeiter*innen, Kooperationspartner*innen)
- Es werden nur Führungen angeboten, wenn der Mindestabstand von 1,5m
grundsätzlich eingehalten werden kann.
- Alle anderen Angebote finden gemäß unseren Vereinbarungen statt.
- Für jedes Angebote ist eine Anmeldung erforderlich, mit Teilnehmerlisten und Kontaktdaten
- Bei der Anmeldung wird der Name, die Adresse und eine Telefonnummer
erfasst und max. 4 Wochen gespeichert, die Daten werden nur an den
Durchführenden und ggf. an das Gesundheitsamt weitergegeben.
- Bei spontan auftauchenden Teilnehmern, werden die Daten entsprechend
erfasst bzw. ergänzt, die max. TN-Zahl von 15 Personen ist zu beachten.
- Jeder Teilnehmer muss eine eigene Maske mitführen, um kurzzeitig
entstehende Sicherheitsabstände unter 1,5m überbrücken zu können.
- Dinge (z.B. Werkzeuge, Pflanzen, Steine, Tiere) werden grundsätzlich nicht von Person zu Person weitergegeben. Hände Desinfektionsmittel wird zur Verfügung gestellt.
Hinweise zu den Sicherheitsregeln werden den Teilnehmern und Auftraggebern gegenüber kommuniziert.
Bei Nicht-Einhaltung der Hygienevorschriften, insbesondere des Mindestabstands
sollen die Teilnehmer verwarnt und notfalls die Veranstaltung abgebrochen werden.
- Gruppenführungen mit Institutionen (Kindergarten, Schule)
- Gruppenveranstaltungen von Kindergärten, Schulen u. ä. Einrichtungen, die
im regulären Betrieb keine Maximalgruppengröße von 15 Personen oder/und
kein Abstandsgebot mehr haben, finden nach den für die Institution jeweils
geltenden offiziellen Regelungen statt (Mitteilungen Kultusministerium,
Sozialministerium, Staatskanzlei, etc.). Gilt das Abstandsgebot nicht, dürfen
auch wieder Gegenstände weitergegeben werden. Die separate Anmeldung
jedes einzelnen Teilnehmers ist nicht notwendig. Die Institution/ der Auftraggeber ist bei der Buchung zu verpflichten, Adresslisten zu führen und im Bedarfsfall herauszugeben.
- Dementsprechend wir bei größeren Gruppen ein zweiter Mitarbeiter oder Kooperationspartner ab einer Gruppengröße von 16 Personen eingesetzt (normale Regelung).
Mitarbeiter oder Kooperationspartner die zur Risikogruppe gehören/keine Führungen leiten möchten, geben hierzu eine kurze Info (Veranstaltungen werden möglichst umorganisiert).
Bei Nicht-Einhaltung der Hygienevorschriften, insbesondere des Mindestabstands
sollen die Teilnehmer verwarnt und notfalls die Veranstaltung abgebrochen werden.
Hinweise zu den Sicherheitsregeln werden den Teilnehmern und Auftraggebern gegenüber kommuniziert.
(Homepage, Anhang-Auftragsbestätigung, Soziale-Medien).
Die neuen Regelungen sollen ab dem 01.08.2020 umgesetzt werden.
gez. Oliver Andres